Sitzprognose zur Gemeinderatswahl in Wien 2020

Anleitung

Bei den Stimmen ist das Ergebnis der Gemeinderatswahl 2015 voreingestellt, wobei die FPÖ im Verhältnis 2:1 auf FPÖ und HC aufgeteilt ist. Der additive Anteil gibt an, wie viel Prozent von der Differenz der Prognose zum Wahlergebnis von 2015 pauschal in Prozentpunkten auf die Wahlkreise runtergebrochen wird. Der Rest wird nach Wahlergebnis von 2015 biproportional unterverteilt.

Bei niedrigem additiven Anteil (kann unter 0 oder auch über 100 % sein) finden Gewinne oder Verluste der jeweiligen Partei vorallem in deren Hochburgen statt. Typischerweise wird es erst ein ganzes Stück unter 0 richtig proportional, weil die implizite Normierung auf 100 % dämpfend wirkt. Hoher additiver Anteil bei Stimmenverlusten kann zu negativen Stimmen in schwachen Wahlkreisen führen, die dann auf 0 gesetzt werden und den Erwartungswert verzerren. Die lokalen Ergebnisse von 2015 werden nicht genau reproduziert, weil sich die Verteilung der Wahlberechtigen verändert hat.

Die voreingestellten Werte beruhen nicht auf detailierter Expertise, aber mutmaßlich wird die ÖVP überproportional da gewinnen, wo die FPÖ stark und die ÖVP schwach war. Nachdem da im Allgemeinen auch die SPÖ stark war, verhindert ein höherer additiver Anteil bei der SPÖ, dass sie dort Verluste der FPÖ übermäßig aufsaugt. Sonstige Parteien sind wohl eher weniger proportional, weil sie von denen von 2015 verschieden sind. In den genannten Fällen wären vermutlich eher noch höhere additive Anteile realistisch.

Bei den Wahlzahlen in den Wahlkreisen kann neben dem aktuell gültigen Verfahren auch das bisherige mit Addition von 1 auf die Sitzzahlen oder ein anderer Wert eingestellt werden. Die Präzision bezieht sich grob auf Zweierpotenzen der Standardabweichung: +1 halbiert sie und −1 verdoppelt sie ungefähr.

In der Ausgabe wird zum Vergleich auch die hypothetische Sitzverteilung mit D'Hondt über alles (wie bei Nationalratswahlen) angegeben, ebenso das größenneutralere Sainte-Laguë. Die Sperrklausel inklusiv Grundmandatsklausel bleibt dabei erhalten; eventuelle Überhangmandate (bei sehr billigen Wahlkreismandaten) werden nicht berücksichtigt.

Als »Preis« wird angegeben, wie viele Stimmen durchschnittlich für einen Sitz nötig waren; wegen der Sperrklausel verfallene Stimmen bleiben dabei außer Betracht. In den Wahlkreisen sind diese Kosten für alle Parteien mit der jeweiligen Wahlzahl im Wahlkreis identisch. Bei den Restmandaten gehn auch nach Anwendung der diesbezüglichen Wahlzahl verbleibende Reststimmen in die Berechnung ein.

Methodik

Unsicherheit wird dadurch modelliert, dass zunächst das stadtweit unterstellte Ergebnis mittels einer Dirichletverteilung modifiziert wird. Diese erhält im Mittel die Parteianteile und hat eine Standardabweichung wie eine Multinomialverteilung für eine Stichprobe von (standardmäßig) 1'024 Fällen. Im Unterschied zur Multinomialverteilung liefert eine Dirichletverteilung nicht nur ganzzahlige Ergebnisse. Ungültige Stimmen und Nichtwähler laufen in der Rechnung wie Parteien mit.

Nach der biproportionalen Verteilung auf die Wahlkreise werden auch die dortigen Ergebnisse mittels Dirichletverteilung modifiziert. Die dabei verwendeten »Fallzahlen« sind im Mittel standardmäßig 512, werden aber proportional zu den Quadratwurzeln der Wahlberechtigten auf die Wahlkreise verteilt. Dadurch ist die simulierte Unsicherheit in den kleineren Wahlkreisen mäßig höher als in den größeren. Die Annahme hierbei ist, dass sich in den größeren Gebieten gegenläufige Entwicklungen eher neutralisieren können.

Zufällig modifiziert werden auch die additiven Anteile, und zwar dadurch, dass auf den vorgegebenen Wert jeweils ein normalverteilter Wert mit einer Standardabweichung von (standardmäßig) 25 Prozentpunkten addiert wird (für alle Wahlkreise und Parteien getrennt). Dass eine der sonstigen Parteien die Sperrklausel überwinden könnte, ist in der Rechnung nicht vorgesehn.